Allgemeine Geschäftsbedingungen Techmobility GmbH
Alle zwischen Techmobility GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Romano Jogun, (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und den Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde:
1. GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Dazu zählen Geschäftsfelder wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, Felgenreparaturen, Smart Repair, Dellenentfernung, Unfallinstandsetzungen, Lackierungen, Austausch von Teilen, Hol- und Bringservice, Kleintransporte und weitere Dienstleistungen rund ums Fahrzeug.
1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Vereinbarungen beeinflussen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
1.3. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten und werden einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt.
1.4. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. ABNAHMEGARANTIE
2.1. Die Abnahmegarantie gilt ausschließlich für die Positionen, die im Kostenvoranschlag oder Zustandsbericht bei Leasingfahrzeugen aufgeführt sind. Wenn keine Einschränkungen vermerkt sind, garantieren wir die Rückerstattung des Rechnungsbetrags, falls die Leasinggesellschaft oder das Autohaus unsere Arbeiten beanstandet und einen Betrag fordert, der über unseren Rechnungsbetrag hinausgeht.
2.2. Voraussetzung ist, dass wir die Möglichkeit erhalten, Einspruch einzulegen oder unsere Arbeit nachzubessern.
2.3. Die Garantie orientiert sich an üblichen Schadenskatalogen der Leasinggesellschaften und Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA.
2.4. Schäden, die nicht von uns aufgenommen wurden, fallen nicht unter die Abnahmegarantie.
3. REKLAMATIONEN
3.1. Das Fahrzeug darf bei Übergabe keine losen Teile enthalten. Wertsachen oder persönliche Gegenstände müssen entfernt werden.
3.2. Leistungen werden gemeinsam bei Fahrzeugübergabe überprüft. Reklamationen können ausschließlich direkt bei Übergabe geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das Recht zur Nachbesserung bei berechtigten Reklamationen.
3.3. Reklamationen müssen unverzüglich schriftlich oder bildlich festgehalten werden.
3.4. Der Anbieter dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs bei Übernahme fotografisch. Bekannte Schäden sind vom Auftraggeber anzuzeigen und im Auftrag zu bestätigen.
3.5. Schäden, die durch den Anbieter verursacht sein könnten, müssen unverzüglich dokumentiert werden.
4. REPARATUREN
4.1. Ausgetauschte Ersatzteile werden vom Anbieter auf Kosten von Techmobility GmbH entsorgt. Eine Rückgabe der Teile muss bei Fahrzeugübernahme vereinbart werden.
5. HAFTUNG
5.1. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder seiner Mitarbeiter.
5.2. Lackschäden, die durch mangelhafte Originallacke entstehen, können nicht geltend gemacht werden.
5.3. Rückstände können bei stark verschmutzten Innenausstattungen verbleiben.
5.4. Schäden, die vor der Leistung bestanden oder durch diese vergrößert wurden, sind ausgeschlossen.
5.5. Motor- und Motorraumwäsche erfolgen nur bei einwandfreier Elektroabdichtung; Ausfälle übernehmen wir nicht.
5.6. Empfindliche Elektronik muss vorab gemeldet werden; ansonsten besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
5.7. Für die gesamte Dauer der Fahrzeugüberlassung haftet Techmobility GmbH nur für eindeutig von uns verursachte Schäden. Verlust oder Diebstahl sind vom Kunden zu tragen.
5.8. Fahrzeuge befinden sich während der Bearbeitung nicht in verschlossenen Räumen.
6. FORMALITÄTEN UND SCHRIFTLICHE ABSICHERUNG
6.1. Vor Beginn der Arbeiten muss das Auftragsformular unterzeichnet oder per E-Mail bestätigt werden.
6.2. Rechtliche Schritte behält sich der Anbieter vor, wenn der Auftraggeber nachträglich Schadensersatzansprüche geltend machen möchte.
6.3. Mit Unterzeichnung akzeptiert der Kunde die AGB und ggf. besondere Vereinbarungen.
6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen gelten die AGB ebenfalls nach Schlüsselübergabe.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1. Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Cash, Kreditkarte, Sofort-Überweisung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen richten sich nach der Auftragsbestätigung.
7.3. Ausnahmen müssen schriftlich auf der Auftragsbestätigung vermerkt werden.
8. SONSTIGES
8.1. Erfüllungsort ist Hattersheim, Deutschland.
8.2. Gerichtsstand ist Hattersheim, Deutschland.
8.3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird sie durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Deutsches Recht findet Anwendung; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.